Nachstehend die Eckpunkte der geplanten gesetzlichen Regelung:
Mit dem Gesetz sollen folgende Regelungen bis zum 30. Juni 2022 gelten:
- Anrechnungsfreiheit von Entgelt aus während der Kurzarbeit aufgenommenen Minijobs
- Erhöhtes Kurzarbeitergeld
- Verringertes Mindesterfordernis von 10%
- Verzicht auf den Aufbau von Minusstunden
- Ausweitung der maximalen Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum 30. Juni 2022
Darüber hinaus soll eine Verordnungsermächtigung eingeführt werden, die die Bundesregierung zur Verlängerung dieser Regelungen bis zum 30. September 2022 ermächtigt.
Die Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen soll zum 31. März 2022 auslaufen. Der DEHOGA NRW sieht weiter Handlungsbedarf bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Bis zum 31.12.2021 wurden diese vollständig erstattet, seit 1.1.22 nur noch zur Hälfte. Gastronomen und Hoteliers erwarten aufgrund der immer noch wirtschaftlich schwierigen Situation weiterhin die vollständige Übernahme.