Verordnungsfrist: Verdunstungskühlanlagen bis 19. August über Onlineportal melden

Berlin

Bis 19. August 2018 müssen Betreiber bestimmter Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider dies der zuständigen Behörde über das Onlineportal kavka.bund.de anzeigen. Das sieht die im vergangenen Jahr verabschiedete Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider unter anderem vor.

Unter den Anwendungsbereich fallen sowohl Kühlsysteme und Nassabscheider industrieller Anlagen als auch kleine Anlagen, die z.B. der Kühlung von Gebäuden wie Hotels oder Rechenzentren dienen. Hintergrund der neuen Vorgaben ist die Gefahr einer Legionellenverbreitung, die von solchen Anlagen ausgeht. Deshalb unser Appell: Wenn Sie eine Verdunstungskühlanlage in Ihrem Betrieb nutzen, prüfen Sie (falls noch nicht geschehen), ob diese in den entsprechenden Anwendungsbereich der Verordnung fällt und auch Sie entsprechend meldepflichtig sind!

Anlagen, die bestimmte Merkmale aufweisen, sind von den Regelungen der Verordnung ausgenommen, diese Ausnahmen finden Sie in §1 Abs. 2 der hier verlinkten Verordnung.

Neue Anlagen müssen der zuständigen Behörde künftig spätestens einen Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser angezeigt werden.

Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband

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Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher