Es gibt einige Gründe, warum sich die Verbreitung von Bio-Lebensmitteln in der Gastronomie in Grenzen hält. Zum einen, weil Gäste häufig nicht bereit sind, die entstehenden Mehrkosten zu tragen, zum anderen, weil der Einsatz verbunden mit der Vermarktung von Bio-Produkten in der Gastronomie mit bürokratischen Anforderungen verbunden ist. Auf Letzteres weist die zuständige Überwachungsbehörde, das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in einem an den DEHOGA adressierten Schreiben hin.
Bio nur mit Zertifizierung
"Jeder Unternehmer, der Bio- bzw. Öko-Lebensmittel kennzeichnet oder anbietet, also sogenannte Aufbereitungshandlungen durchführt (siehe hierzu Art. 2, lit. i VO(EG) 834/2007), muss am Kontrollverfahren nach der EG-Öko-Verordnung teilnehmen. Dies gilt auch dann, wenn er diese Lebensmittel auf seinen Speisekarten, seinen Online-Auftritten, in seiner Werbung oder auf irgendeine andere Art und Weise mit den Worten „bio“ oder „öko“ kennzeichnet", heißt es in dem Schreiben. Was heißt das für die Praxis? Jeder, der seine Produkte Bio-kennzeichnet oder mit Bio-Qualität wirbt, egal wo und wie, muss sich zertifizieren lassen.
Risiko reduzieren
Das LANUV weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit immer wieder zu Verstößen bei der Nutzung gekommen ist und sich daraus "Schriftwechsel, die Erhebung von Gebühren bis hin zu Ordnungswidrigkeitenverfahren" ergeben haben. Von den Kosten, die dem Unternehmer entstehen, weil er Schilder, Websites und anderes Werbematerial umgestalten und neu drucken lassen muss, ganz zu schweigen.
Zertifizierung über Kontrollstellen
Die Pflicht zur Teilnahme am Kontrollsystem wird dadurch erfüllt, dass der jeweilige Unternehmer einen Vertrag mit einer zugelassenen Öko-Kontrollstelle abschließt, die unter folgender Internet-Anschrift zu finden sind: http://www.oekolandbau.de/service/adressen/oeko-kontrollstellen/.