Im Zusammenhang mit der Mehrwertsteuersenkung zum 1. Juli 2020 erreichen uns zahlreiche Anfragen. Unter anderem geht es dabei auch um das Thema Preise und ob die gastgewerblichen Unternehmen die Mehrwertsteuersenkung an die Gäste weitergeben müssen oder sollten. Ganz grundsätzlich lässt sich sagen: Die Kalkulation der Preise ist originäre Aufgabe des Unternehmers. Das bedeutet, er allein trifft die Entscheidung darüber, ob er zum 1. Juli Anpassungen der Preise vornimmt oder nicht. In die Abwägung fließen sicherlich verschiedenste Faktoren ein: Will man mit Aktionsangeboten neue Zielgruppen gewinnen, wie wirkt sich die Inflation auf die Kosten aus, was bedeutet die Einhaltung der Abstandsgebote für die Umsätze und vieles mehr? Der DEHOGA kann und darf hier keine Empfehlungen oder Prognosen abgeben.
Interessant ist sicherlich, welche politischen Begründungen die beiden - verschiedenen – Mehrwertsteuersenkungen begleiteten.
Die individuelle Maßnahme, die Mehrwertsteuer für Speisen von 19 auf zwischenzeitlich 7 Prozent zu senken, hat Bundesfinanzminister Scholz mit dem Ziel der Stärkung der Gastronomie verbunden: „Wir wollen, dass die Gastronomiebetriebe, die derzeit von hohen Umsatzeinbußen durch die Corona-Krise betroffen sind, gut aus der Krise kommen. Deshalb sorgen wir für eine weitere gezielte steuerliche Entlastung für die Zeit nach der Krise, wenn die Umsätze wieder steigen.“ Auch im Beschluss des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 2020 wurde die Steuersenkung wie folgt begründet: „Die Liquidität wird verbessert und steuerliche Entlastungen können in Anspruch genommen werden.“
Im besonderen Fokus der nun zusätzlich beschlossenen generellen Mehrwertsteuersenkung im Zuge des Konjunkturpakets steht zweifelsohne der Handel, da Bundesfinanzminister Olaf Scholz wie auch der Co-SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans bei der Verkündung der Ergebnisse des Koalitionsausschusses die deutliche Erwartung der Weitergabe der Steuersenkung an den Endverbraucher angemahnt haben.
Ökonom Christian Odendahl vom Centre of European Research (CER) erklärt den beabsichtigten Mechanismus der Mehrwertsteuersenkung so: „Die Hauptwirkung einer solchen vorübergehenden Senkung besteht darin, dass Verbraucher ohnehin geplante Anschaffungen vorziehen – also zum Beispiel ein neues Sofa nicht erst in ein oder zwei Jahren, sondern jetzt kaufen." Dieser Effekt werde sich wahrscheinlich vor allem bei sogenannten langlebigen Konsumgütern zeigen, also bei teuren Anschaffungen wie Autos oder Möbeln. Odendahl sieht in der Mehrwertsteuersenkung eine „Mischung aus Konjunkturimpuls und Solvenzhilfe für betroffene Unternehmen". Schließlich müssten Restaurants pro Gast mehr verdienen, solange sie nur einen Teil ihrer Tische nutzen können.
Eine Meldung des DEHOGA Bundesverband