Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit

Arbeitszeitgesetz

In der Nacht von Sonntag, dem 27. Oktober 2024 wird die Uhr um eine Stunde - von 2 auf 3 Uhr - umgestellt. Somit beginnt die Winterzeit (Normalzeit). Die nächste Sommerzeit beginnt am Sonntag, dem 30. März 2025.

Arbeitsrechtlich zu beachten

Bei der Zeitumstellung von Sommer- auf Winterzeit (Normalzeit) gibt es einige arbeitsrechtliche Aspekte zu beachten, insbesondere im Hinblick auf Arbeitnehmer, die während der Umstellung Nachtarbeit leisten. Hier sind die wichtigsten Punkte:

Arbeitszeit während der Zeitumstellung

Die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit bedeutet, dass die Uhr in der Nacht um 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt wird. Dies führt dazu, dass die Nacht eine Stunde länger ist. Arbeitnehmer, die in dieser Nacht eine Nachtschicht leisten, arbeiten daher effektiv eine Stunde länger.

  • Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Aufgrund der Zeitumstellung arbeitet er tatsächlich neun Stunden, da er eine Stunde doppelt (von 2:00 Uhr bis 3:00 Uhr) arbeitet.

Da durch die Zeitumstellung eine Stunde mehr gearbeitet wird, ist diese zusätzliche Stunde auch zu vergüten. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Bezahlung für die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, das heißt in diesem Fall für neun statt acht Stunden.

  • Arbeitsvertragliche oder tarifliche Regelungen: Wenn es im Betrieb spezielle tarifliche oder betriebliche Vereinbarungen gibt, müssen diese beachtet werden.
Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass die Arbeitszeit in der Regel acht Stunden nicht überschreiten darf. Durch die Zeitumstellung entsteht eine zusätzliche Stunde, sodass die Schicht in dieser Nacht länger als acht Stunden dauern kann. Dies ist zulässig, wenn die maximale tägliche Arbeitszeit von zehn Stunden nicht überschritten wird.

  • Diese Überschreitung muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten durch Freizeit ausgeglichen werden.
Ruhezeiten nach dem Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz sieht eine Mindestruhezeit von elf Stunden nach Beendigung der Arbeitszeit vor. Die Zeitumstellung ändert grundsätzlich nichts an dieser Regelung. Auch wenn die Nachtschicht eine Stunde länger dauert, bleibt die Ruhezeitregelung unberührt und muss eingehalten werden.

Schichtplanung

Die Zeitumstellung kann sich auf die Schichtplanung auswirken. Bei der Planung von Nachtschichten sollten Arbeitgeber berücksichtigen, dass in der Nacht der Zeitumstellung effektiv eine Stunde mehr gearbeitet wird. Dies kann besonders bei Schichtübergaben oder bei der Planung von Schichtlängen eine Rolle spielen.

Was noch wichtig ist

Bei der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit im Gastgewerbe gibt es neben den arbeitsrechtlichen Aspekten auch operative Aufgaben, die für einen reibungslosen Ablauf des Betriebs wichtig sind. Hier sind einige Beispiele:

Kassensysteme
  • Uhrzeit-Einstellungen: Die Kassensysteme müssen manuell oder automatisch auf die Winterzeit umgestellt werden, damit Buchungen korrekt erfasst werden.
  • Abrechnungskorrekturen: Falls Abrechnungen über Mitternacht hinweg erstellt werden, ist sicherzustellen, dass die Zeitumstellung bei der Berechnung von Arbeitszeiten und Umsätzen berücksichtigt wird.
  • Tagesabschluss: Manche Kassensysteme, auch PMS-Systeme, erstellen automatisiert einen Tagesabschluss. Überprüfen Sie auch hier die Einstellungen, um sicherzustellen, dass es keine fehlerhaften Abrechnungen gibt.
Zeiterfassungssysteme
  • Manuelle Anpassung oder automatische Umstellung: Prüfen Sie, ob die Zeiterfassungssysteme die Zeitumstellung automatisch berücksichtigen. Falls nicht, muss die Uhrzeit manuell angepasst werden, um Arbeitsstunden korrekt zu erfassen.
  • Doppelte Zeiterfassung: Bei der Rückstellung von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr könnten Mitarbeiter zweimal für die gleiche Stunde eingetragen sein. Hier muss die Zeiterfassung überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Zeitschaltuhren für Beleuchtung und Heizungsanlagen
  • Anpassung der Timer: Zeitschaltuhren für Beleuchtung, Heizungen, Klimaanlagen oder sonstige elektrische Geräte müssen entsprechend der neuen Zeit manuell angepasst werden, um Energie zu sparen und den Betrieb reibungslos weiterzuführen.
Parkplatzanlagen und Schranken
  • Automatische Schranken und Ticketautomaten: Parksysteme, die auf Zeitmessungen basieren, müssen korrekt auf die Winterzeit umgestellt werden. Ticketautomaten sollten die richtige Uhrzeit anzeigen, um Missverständnisse bei der Abrechnung zu vermeiden.
  • Beleuchtung: Die Außenbeleuchtung auf dem Parkplatz oder in anderen Außenbereichen sollte ebenfalls auf die neue Zeit angepasst werden, insbesondere um die Sicherheit in den frühen Morgen- und späten Abendstunden zu gewährleisten.
Buchungssysteme und Reservierungen
  • Reservierungssysteme prüfen: In Buchungssystemen für Restauranttische oder Zimmerreservierungen muss sichergestellt werden, dass die Zeitumstellung keine Überlappungen oder Missverständnisse bei Buchungszeiten verursacht.
  • Online-Systeme: Wenn das Buchungssystem online läuft, stellen Sie sicher, dass es mit der Zeitumstellung synchronisiert ist und keine Fehler bei der Buchungsbestätigung entstehen.
Gastronomie-Automaten
  • Selbstbedienungsautomaten: Automaten für Snacks, Getränke oder Kaffee, die zeitabhängig funktionieren (z.B. automatische Nachfüllung oder Reinigung), müssen ebenfalls auf die neue Zeit umgestellt werden.
Sicherheitsanlagen
  • Alarmanlagen: Sicherheitsanlagen und Überwachungskameras, die auf Zeitsteuerungen basieren, müssen ebenfalls angepasst werden, um Lücken im Schutz zu vermeiden.
  • Schließsysteme: Elektronische Schließsysteme, die zeitlich gesteuert sind, sollten entsprechend der Winterzeit justiert werden, um reibungslose Ein- und Ausgänge für Personal und Gäste zu gewährleisten.
Gäste und Mitarbeitende informieren
  • Arbeitswege der Mitarbeitenden berücksichtigen: Informieren Sie Ihre Mitarbeiter rechtzeitig über die Zeitumstellung, besonders jene, die öffentliche Verkehrsmittel nutzen, da sich Fahrpläne ändern könnten.
Anzeigetafeln und elektronische Displays
  • Digitale Uhren und Anzeigetafeln: Überprüfen Sie, ob digitale Uhren, Menütafeln oder sonstige elektronische Anzeigen (z.B. in Hotellobbys oder Restaurants) die Zeitumstellung automatisch übernehmen oder manuell angepasst werden müssen.
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Ansprechpartner: Frank Thiel, Referent Fachgruppen