In der Beurteilung der wirtschaftlichen Folgen ist zu differenzieren, da es unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern gibt: In Bayern, NRW und dem Saarland gilt ein ausnahmsloses Rauchverbot, in allen anderen Ländern ein Rauchverbot mit qualifizierten Ausnahmen, wie sie seinerzeits vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagen wurden. Dort können Inhaber von kleineren Kneipen oder Bars entscheiden, ob sie den Gästen das Rauchen gestatten. Dies haben Betriebe dieses Branchensegments auch vielfach genutzt. Das generelle Rauchverbot in den drei oben genannten Ländern hingegen trifft die kleinen Kneipen und Bars besonders hart. Im Gegensatz dazu hat das Rauchverbot auf die Entwicklung der Restaurantumsätze insgesamt keine nennenswerten Auswirkungen gehabt.