Abschaltung von „sv.net“ zum 30. Juni 2024 für den elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern

Fachthemen, Arbeitskräftesicherung, Arbeitszeitgesetz, Digitalisierung

Bitte beachten Sie, dass die elektronische Ausfüllhilfe „sv.net“ endgültig zum 30. Juni 2024 abgeschaltet wird. Ab dem 1. Juli 2024 steht dann nur noch das „SV-Meldeportal“ als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen nach § 95a SGB IV zur Verfügung.

Ab dem 1. Juli 2024 ist deshalb z. B. die Übermittlung von Beitragsnachweisen an die zuständigen Krankenkassen, die Abgabe von Sofortmeldungen, die Beantragung von A-1 Bescheinigungen und der Abruf der eAU nicht mehr über „sv.net“, sondern ausschließlich über das „SV-Meldeportal“ möglich. 

Für Unternehmen und Betriebe, die die elektronische Ausfüllhilfe nutzen, ist daher eine zeitnahe Anmeldung beim „SV-Meldeportal“ dringend erforderlich. Die Anmeldung kann einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise finden Sie auf der Website der BDA. Diese wird fortlaufend aktualisiert.

Quelle: unternehmer nrw

Ansprechpartner: Michael Boes, Fachgruppe Arbeitsmarkt