Bitte beachten Sie, dass die elektronische Ausfüllhilfe „sv.net“ endgültig zum 30. Juni 2024 abgeschaltet wird. Ab dem 1. Juli 2024 steht dann nur noch das „SV-Meldeportal“ als Ausfüllhilfe zum elektronischen Austausch von Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen nach § 95a SGB IV zur Verfügung.
Ab dem 1. Juli 2024 ist deshalb z. B. die Übermittlung von Beitragsnachweisen an die zuständigen Krankenkassen, die Abgabe von Sofortmeldungen, die Beantragung von A-1 Bescheinigungen und der Abruf der eAU nicht mehr über „sv.net“, sondern ausschließlich über das „SV-Meldeportal“ möglich.
Für Unternehmen und Betriebe, die die elektronische Ausfüllhilfe nutzen, ist daher eine zeitnahe Anmeldung beim „SV-Meldeportal“ dringend erforderlich. Die Anmeldung kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
Viele nützliche Links, FAQs und Hinweise finden Sie auf der Website der BDA. Diese wird fortlaufend aktualisiert.
Quelle: unternehmer nrw