Außerdem möchte die Plattform gegen Gastgeber, welche mehrfach gelistet – ein klares Indiz einer professionellen Geschäftstätigkeit – schärfer vorgehen. HOTREC fordert ebenfalls eine klare Unterscheidung zwischen privater und gewerblicher Tätigkeit und stellt dabei auf das Offerieren mehrerer Angebote ab. Darüber hinaus sind alle regelmäßigen Vermietungen ebenfalls als gewerbliche Tätigkeiten einzustufen, um ein Umgehen europäischer Vorschriften zu verhindern und so den Verbraucher zu schützen.
Der Vorstoß der Plattform ist indes zu spät gekommen, denn die Stadt New York hat die Gesetzesvorlage bereits verabschiedet, um das Multiple Dwelling Law von 2010 besser durchzusetzen, das Wohnungsvermietungen für weniger als 30 Tage verbietet. Das Angebot durch Airbnb ist jedoch als klarer Beleg zu werten, dass solche Plattformen mehr zu einer verantwortlichen „kollaborativen“ Wirtschaft beitragen können.
„HOTREC sieht mit Genugtuung, dass unsere Forderungen an eine verantwortungsbewusste Zusammenarbeit vom größten Player auf dem Markt endlich anerkannt werden“, so Christian de Barrin, CEO von HOTREC. „Plattformen haben eben doch eine klare Verantwortung, die Märkte und die Wirtschaft sauber und damit fair für alle Beteiligten gleichermaßen zu gestalten“, fügte de Barrin hinzu.
„Die obligatorische Registrierung der Aktivitäten bei den örtlichen Behörden, ist der alternativlose Weg zur Bekämpfung illegaler Aktivitäten und damit der Schattenwirtschaft“, folgerte Ramón Estalella als Vorsitzender der HOTREC Task Force „Sharing“ Economy.
Hotrec:
HOTREC repräsentiert Hotels, Restaurants und Cafés in Europa. Die Branche steht für 1,8 Mio. Betriebe, von denen rund 99 % kleine und mittlere Betriebe (KMU) sind. Das Gastgewerbe bietet allein in der Europäischen Union 10,2 Mio. Arbeitsplätze. Zusammen mit anderen touristischen Dienstleistern ist der Tourismus damit in Europa einer der größten Wirtschaftszweige überhaupt. HOTREC vereint 43 nationale Hotel- und Gaststättenverbände aus 30 verschiedenen Ländern.