Das Kabinett hat das von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel vorgelegte zweite Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Nach Angaben der Regierung soll es zu einer Entlastung von rund 360 Millionen Euro beziehungsweise knapp zehn Millionen Arbeitsstunden jährlich führen.
Erleichterungen sieht der Entwurf unter anderem in folgenden Punkten vor:
- Wegfall der Aufbewahrungspflicht für Lieferscheine, sobald eine Rechnung erstellt wurde bzw. eingegangen ist
- Anhebung der Betragsgrenze für eine quartalsweise Abgabe von Lohnsteuer-Anmeldungen von 4.000 auf 5.000 Euro
- Erhöhung des Schwellenwerts für umsatzsteuerliche Kleinbetragsrechnungen von 150 auf 200 Euro
- Anhebung der sog. Kleinunternehmergrenze von 17.500 auf 20.000 Euro
- Vereinfachte Fälligkeitsregelung für Sozialversicherungsbeiträge
Aus Sicht des DEHOGA stellt das Gesetz nur einen sehr kleinen Schritt in die richtige Richtung dar. Es besteht weiterhin deutlicher Handlungsbedarf. „Im Vergleich zu den bürokratischen Mehrbelastungen, die unserer Branche in den letzten Jahren u.a. durch den Mindestlohn und die damit verbundene Arbeitszeitdokumentation sowie die schriftliche Allergenkennzeichnung aufgebürdet worden sind, sind die nun geplanten Entlastungen lediglich ein Tropfen auf dem heißen Stein“, kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges das Vorhaben. „Der Unmut über rund 20 Dokumentationsverpflichtungen, die unsere Gastronomen und Hoteliers zu erfüllen haben, war nie größer. Dieser ‚Bürokratiekram‘ führt insbesondere bei unseren vielen kleinen Betrieben zu einem Höchstmaß an Unternehmerfrust. Der DEHOGA wird nicht nachlassen, weitere Entlastungen einzufordern.“
Das eigentliche Gesetzgebungsverfahren wird nach der parlamentarischen Sommerpause beginnen, das Gesetz voraussichtlich im Spätherbst verabschiedet werden. Die Änderungen sollen dann zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.