Im April haben sich Koalitionsausschuss, Bundesregierung und Länder auf ein Integrationskonzept für Flüchtlinge geeinigt. Nun haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium des Innern die Entwürfe eines Integrationsgesetzes sowie einer Verordnung dazu vorgelegt. Die Entwürfe sollen am 24./25. Mai 2016 im Bundeskabinett beschlossen werden. Angestrebt wird ein Inkrafttreten Anfang August.
In den Entwürfen finden sich erstmals umfangreichere Ansätze zur Erleichterung der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Diese Punkte entsprechen in weiten Teilen dem, was der DEHOGA schon in seinem Positionspapier von September 2015 gefordert hat, und gehen überwiegend in die richtige Richtung, allerdings teilweise nicht weit genug.
Gerade die Änderungen im Bereich der Beschäftigungserlaubnisse für Auszubildende und bei der Ausbildungsförderung stellen wichtige Verbesserungen bei den rechtlichen Hürden dar. Die Schaffung eines rechtssicheren Aufenthaltsrechts für alle Flüchtlinge für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung und zwei Jahre danach (3+2 Regelung), unabhängig von ihrem Status und auch über das Alter von 21 Jahren hinaus, gibt Ausbildungsbetrieben und Auszubildenden die nötige Rechtssicherheit.
Insbesondere wird es jetzt darauf ankommen, dass jugendlichen Flüchtlingen über eine berufsorientierte schulische Integration über Betriebspraktika und über die Vermittlung des Wertes einer dualen Ausbildung auch tatsächlich der Weg in Ausbildung gelingt. Hier sind in erster Linie die Länder gefordert.