Das Arbeitszeitgesetz in seiner jetzigen Form entspricht nicht mehr den Gegebenheiten wie zu seiner Einführung in den 90ern. Die Welt hat sich weitergedreht.
Ausnahmen gibt es mittlerweile zahlreiche - nur nicht für das Gastgewerbe.
Flexiblere Arbeitszeiten bedeuten nicht Mehrarbeit, sondern nur eine flexiblere Aufteilung.
Für den Gast. Für den Mitarbeiter. Für den Gastronomen.