Am 27. Oktober 2016 hat das Bundesgesundheitsministerium den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für 2017 festgelegt. Das Ministerium bestätigt die Prognosen des so genannten Schätzerkreises und legte den Durchschnittsbeitrag auf 1,1 Prozent fest. Damit hat sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag wird aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ermittelt, welche im nächsten Jahr rund 14,4 Mrd. Euro beträgt. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse ab 2017 für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt jede Krankenkasse selbst fest. Dabei können die Krankenkassen - auch erheblich - vom durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz nach oben oder unten abweichen.