Was heißt das konkret?
Für alle Mitarbeiter, für die seit dem Jahr 2002 und bis zum 31. Dezember 2016 ein hogarenten-Vertrag abgeschlossen wurde bzw. wird, werden die Verträge unverändert fortgeführt. Für die bestehenden Verträge gelten nach wie vor die beim Abschluss der Verträge garantierten Zinsen. Waren es im Jahr 2002 noch 3,25 Prozent garantierte Zinsen, konnten die Versicherungen im Jahr 2016 nun noch 1,25 Prozent Zinsen garantieren. Die Mitarbeiter profitieren in der Erwerbsphase von der Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der gezahlten Beiträge.
Der DEHOGA befindet sich seit April dieses Jahres in intensiven Gesprächen mit der Gewerkschaft NGG, um für neue Mitarbeiter und Arbeitgeber nach dem 1. Januar 2017 eine alternative Lösung zu finden. Nicht nur mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase, sondern auch angesichts der politischen Debatte zur Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge ist dies zweifelsohne eine große Herausforderung. Derzeit ist es völlig offen, ob, wenn ja, welche und wann der Gesetzgeber neue Regelungen für die betriebliche Altersvorsorge beschließt.
Der DEHOGA wird seine Mitglieder und die Branche über die weiteren Entwicklungen zeitnah informieren.