Auch zu diesem Großevent hat der DEHOGA wieder Sonderkonditionen für seine Mitgliedsbetriebe vereinbart.
Wichtige Hinweise:
Wer schon eine GEMA-Lizenz hat, die TV-Übertragungen abdeckt, benötigt für die Übertragung der EM-Spiele keine Extra-Lizenz. Wer jedoch eine Lizenz erwerben muss, sollte die TV-Nutzungen zur Fußball-EM über das Online-Portal der GEMA anmelden. Nur dann wird der Verbandsrabatt von 20 % berechnet.
Bestehen bereits Verträge mit der GEMA, z.B. über die Wiedergabe von Tonträgern/ Hintergrundmusik oder Radio, kann eine Lizenz zum regulären Tarif für die „Wiedergabe von Fernsehsendungen“ (Tarif FS) günstiger sein als der EM-Sondertarif bzw. die EM-Pauschale.
Weitere Informationen & GEMA-Hotline:
Einzelne Fragen beantwortet die GEMA auch in ihren FAQ auf ihrer Webseite.
Zudem hat die GEMA eine Hotline eingerichtet. Erreichbar ist diese unter 0331 24042-1046 von Montag bis Freitag, 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Alle relevanten Infos zu den Tarifen und Lizensierungen finden Sie im DEHOGA-Merkblatt Fußball-EM-2024, welches Sie bei Ihrem Bezirksverband anfragen können. Es steht im Mitgliederbereich Ihres Bezierksverbandes und hier zum Download bereit.
Werbung, Speisekarten, Dekoration
Zu den Themen Werbung, Speisekarten, Dekoration hat der DEHOGA ein separates Merkblatt erstellt.
Magenta TV, der Streaming-Dienst der Telekom, hat die Übertragungsrechte erworben und zeigt als einzige Plattform alle Spiele live.
Die Telekom schloss mit RTL eine Kooperation, dies dem Kölner Privatsender RTL erlaubt, 12 Spiele live zu zeigen. Außerdem darf RTL mit Schlusspfiff Spiel-Zusammenfassungen zeigen.
ARD und ZDF erwarben sogenannte Sublizenzen, die es ihnen ermöglicht, alle Spiele der deutschen Nationalmannschaft live zu zeigen.
Deutsche Spiele in der Vorrunde:
Deutschland - Schottland (Eröffnungsspiel, 14. Juni um 21 Uhr): ZDF und MagentaTV
Deutschland - Ungarn (19. Juni, 18 Uhr): ARD und MagentaTV
Schweiz - Deutschland (23. Juni, 21 Uhr): ARD und MagentaTV
Bei einem Weiterkommen der Deutschen wechseln sich ARD und ZDF bis zum Finale ab, wobei die ARD das Viertelfinale und Finale überträgt.
Weitere Spiele:
Den kompletten Spielplan können Sie auf der Webseite der UEFA einsehen.
Exklusives Angebot für Sky Business Bestandskunden
MagentaTV stellt sein EM-Programm mit allen Live-Spielen für die Gastronomie über Sky Business zur Verfügung. Für die Übertragungen mit Sky-Hardware werden dafür drei MagentaTV Kanäle auf die vorhandenen Receiver kostenfrei aufgespielt. Für die Nutzung fallen für den gesamten Turnierzeitraum keine Zusatzgebühren an. Die Service-Betreuung übernimmt Sky.
Sky Business Kunden erhalten somit Zugang zu den drei MagentaTV Kanälen mit allen 51 Spielen der EM, davon vier Vorrundenspiele und einem Achtelfinale exklusiv. Alle Hotels in Deutschland, die ein Sky Barpackage abonniert haben, können dieses Angebot in Anspruch nehmen.
Sollte kein Sky Barpackage abonniert oder der Betrieb noch kein Sky Kunde sein, kann er sich direkt bei Sky melden und erhält dann ein Angebot.
Kontakt: Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
Gastronomie: 089 9972 7950; Hotel: 0162 2987638 / sky.de (Frau Mager).
Bundesrat stimmt gelockerten Lärmschutzregeln zur Fußball-EM zu
Kurz vor Beginn der Fußball-Europameisterschaft hat auch der Bundesrat den Weg für das Public Viewing freigemacht. Die Länderkammer stimmte in ihrer Plenarsitzung am 17. Mai 2024 einer Verordnung zu, die öffentliche TV-Übertragungen der Fußballspiele auch zu späteren Anstoßzeiten möglich macht.
Das gemeinsame Anschauen von Fußball TV-Übertragungen im Freien hat in Deutschland bei großen Turnieren schon Tradition. Damit dies auch bei der diesjährigen EM im Hinblick auf bestehende Lärmschutzregeln im rechtssicheren Rahmen erfolgt, hat die Bundesregierung wie schon bei vorherigen Turnieren eine Verordnung erlassen, die nun vom Bundesrat bestätigt wurde. Behörden können damit Public-Viewing-Veranstaltungen genehmigen, die über 22 Uhr hinausgehen. Rund die Hälfte der 51 Spiele beginnt erst um 21 Uhr.
Die Verordnung erklärt die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die normalerweise nur den Betrieb von Sportplätzen und ähnlichen Anlagen regelt, auch für die öffentliche Übertragung der EM-Spiele für anwendbar. Sie enthält Vorschriften zum Lärmschutz bei solchen Veranstaltungen, eröffnet den Behörden aber auch die Möglichkeit zur Erteilung von Ausnahmen, wenn bei der Abwägung das Interesse an der öffentlichen Übertragung gegenüber den Lärmschutzgesichtspunkten überwiegt.
Die Verordnung tritt nach dem Tag ihrer Verkündung in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2024.
Gastgewerbetreibende sollten die erforderlichen Maßnahmen mit ihrer Kommune klären
Die UEFA informiert auf Ihrer Webseite über die verschiedenen Regularien.