Gute Weiterbildungsmöglichkeiten und Aufstiegschancen sind wichtig für die Branche: Sie erhöhen die Attraktivität unserer Ausbildung, verbessern das Image des Gastgewerbes und sichern langfristig die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Positiv also, dass der Gesetzgeber mit der am 1. August in Kraft getretenen Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Fortbildungen verbessert hat.
Das bisherige „Meister-BAföG“ wird zu einem „Aufstiegs-BAföG“ modernisiert. Wichtiger als ein neuer Name: Der maximale (einkommensunabhängige) Beitrag für Lehrgangs- und Prüfungskosten steigt von knapp über 10.000 € auf bis zu 15.000 €. Damit können z.B. Meisterkurse oder (Fern-)Lehrgänge zum Fachwirt im Gastgewerbe finanziert werden. Bei Vollzeitmaßnahmen (wie z.B. Hotelfachschulen) sind auch Beiträge zum Lebensunterhalt möglich, dafür wurden Freibeträge erhöht und die Unterstützung für Ehepartner und Kinder verbessert. Die Förderung erfolgt teils über Zuschüsse, teils über Darlehen, wobei der Zuschussanteil und der Darlehenserlass bei Prüfungserfolg durch die Gesetzesnovelle erhöht wurden.
Weitere Infos unter www.aufstiegs-bafoeg.de.