Bis Ende Juni wird die Mindestlohn-Kommission über die Erhöhung des Mindestlohns im kommenden Jahr entscheiden. Die Geschäftsordnung der Kommission sieht vor, dass sie sich dabei am Tarifindex des Statistischen Bundesamts, der die Entwicklung der Tariflöhne abbildet, orientiert. Genau dieses Vorgehen hat der DEHOGA nun auch noch einmal eingefordert und damit der Forderung des stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Burkhard Siebert, nach einem Anstieg des Mindestlohns ab 2017 „deutlich über neun in Richtung zehn Euro“ eine klare Absage erteilt.
„Es gibt überhaupt keine Veranlassung, auch nur einen Cent über den Tarifindex hinauszugehen", kommentierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges den NGG-Vorstoß. „Das wäre eine Fortsetzung der Eingriffe in die Tarifautonomie.“ Auch BDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Reinhard Göhner betonte, dass es keinen Spielraum für Verhandlungen gebe. Im Mai lag der Tarifindex zuletzt bei plus 3,1 Prozent im Vergleich zu Dezember 2014.