Wenn Mitarbeitern unentgeltlich oder verbilligt Mahlzeiten gewährt werden, sind ihre Werte entscheidend, wie viel dem Lohn nach Einkommensteuergesetz hinzuzurechnen ist. Gleiches gilt für die freie Unterkunft. Und im nächsten Jahr? Gibt es eine neue.
Die Übersicht finden Sie im exklusiven Mitgliederbereich unter Personalbereich/Merkblätter Personal.