Die Kläger hatten moniert, dass das Verbot, Wohnungen als Ferienwohnungen zu vermieten, ihre Berufsfreiheit einschränke und sahen sich gegenüber Berufsgruppen wie Ärzten oder Rechtsanwälten benachteiligt, denen für ihre Praxen bzw. Kanzleien Bestandsschutz gewährt wurde. Nach Ansicht der Richter liegen die Beeinträchtigungen jedoch in einem vertretbaren Rahmen und seien gerechtfertigt, weil so Wohnraum zurückgewonnen werde. Der Senat habe korrekt nachgewiesen, dass in Berlin Wohnungsmangel herrsche. Die Internet-Plattform Wimdu, die das Verfahren unterstützt hatte, kündigte über ihren Anwalt an, dass Berufung gegen die Entscheidung eingelegt werde.
Seit Mai ist es in Berlin verboten, ganze Wohnungen ohne Genehmigung als Ferienwohnung anzubieten. Bei Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot drohen bis zu 100.000 Euro Bußgeld.
Der DEHOGA NRW fordert im Zusammenhang mit der Sharing-Economy einen fairen Wettbewerb zwischen etablierten Anbietern wie der klassischen Hotellerie und Sharing-Economy Angeboten wie beispielsweise Airbnb.