Der nun verabschiedete Entwurf ist im Vergleich zum ursprünglichen Referentenentwurf des Justizministeriums deutlich praxistauglicher geworden und sattelt bei den für das Gastgewerbe relevanten Punkten nicht mehr oben drauf.
Für die Hotellerie ist es enorm wichtig, dass die Einzelleistungen aus dem Anwendungsbereich des Pauschalreiserechts herausgestrichen wurden. Damit wurde ein zentraler Kritikpunkt von DEHOGA und Hotelverband Deutschland berücksichtigt. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus auch die von der Branche geforderte Klarstellung, dass eine Kombination von Hotelübernachtungen mit anderen touristischen Dienstleistungen dann keine Pauschalreise darstellt, wenn letztere einen Anteil von 25 Prozent des Gesamtpreises nicht überschreiten. Auch Tagesreisen mit einem Wert von über 75 Euro werden rechtlich nicht zur Pauschalreise. Außerdem wird der Bußgeldrahmen bei fehlender Absicherung von Kundengeldern nicht mehr pauschal um das Sechsfache erhöht, sondern verbleibt bei 5.000 Euro.
„Das Justizministerium hat unsere massive Kritik am ersten Referentenentwurf aufgegriffen und ihn an den für uns wesentlichen Stellen nachgearbeitet. Mit der sich nun abzeichnenden Umsetzung der Pauschalreiserichtlinie in deutsches Recht wird die mittelständisch geprägte Hotellerie in Deutschland leben können. Unser ebenso berechtigtes wie nachdrückliches Drängen auf Nachbesserungen hat Erfolg gezeigt“, resümierte der IHA-Vorsitzende Otto Lindner.