Nach der Verabschiedung im Deutschen Bundestag stimmte auch der Bundesrat dem nicht unumstrittenen 2. Telemedienänderungsgesetz (TMG) zu, mit dem die Störerhaftung abgeschafft werden soll. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet.
Umstritten bleibt, ob mit der Änderung auch die Unterlassungsansprüche ausgeschlossen wurden. Nur in der Gesetzesbegründung finden sich entsprechende Erläuterungen. Die ist zur Auslegung des Gesetzes allerdings nur nachrangig heranzuziehen. Es werden wohl erst Gerichtsverfahren zeigen, ob das TMG die Störerhaftung auch in der rechtlichen Praxis zu Fall bringt.