Nachdem das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Ende Februar den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vorgelegt hat, um bei der rechtssicheren Regelung zur Störerhaftung nachzubessern, billigte nun auch das Bundeskabinett diesen Entwurf.
Mit dem neuen Entwurf will die Regierung endgültig sicherstellen, dass in Deutschland flächendeckend WLAN-Hotspots angeboten werden können, ohne dass die Anbieter fürchten müssen, wegen Rechtsverstößen der Nutzer abgemahnt zu werden.
Bereits im vergangenen Jahr sollte die Verbreitung von öffentlichen WLAN-Netzen durch eine Überarbeitung des Telemediengesetzes rechtssicher geregelt werden. Allerdings blieb für Anbieter von öffentlichen WLAN-Netzen ein Restrisiko in Bezug auf Unterlassungsansprüche. Außerdem führte ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu weiterer Rechtsunsicherheit bezüglich einer Verschlüsselung bzw. eines Passwortschutzes des WLAN-Netzes.