Die heute durch Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart vorgestellten Maßnahmen, die mit Öffnung am 11. Mai in der Gastronomie gelten werden und soweit sie vorliegen, finden nach Ansicht des DEHOGA Nordrhein-Westfalen einen angemessenen Mittelweg zwischen den Anforderungen an den Gesundheitsschutz von Gästen und Beschäftigten einerseits und den wirtschaftlichen Belangen von Restaurants, Cafés, Kneipen und anderen Gaststätten andererseits. „Wir werden die Mindestabstände in unseren Betrieben ebenso einhalten können wie die Registrierungspflichten. Und auch in Bezug auf die noch nicht final festgelegten hygienischen Anforderungen habe ich keine Bedenken. Wir begrüßen außerordentlich, dass Nordrhein-Westfalen der Eigenverantwortung von Gastronomen und Gästen einen besonderen Stellenwert einräumt und die Öffnungszeiten oder die Aufenthaltsdauer beispielsweise nicht einschränkt und dass es künftig möglich sein wird, dass zwei Familien zusammen ins Restaurant gehen können“, zeigt sich Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, zufrieden. „Natürlich hätten wir uns über einen kleineren Mindestabstand von einem Meter wie in Österreich gefreut, über Öffnungsideen für Bars, Clubs und Diskotheken oder über Regelungen zu Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstagen, aber wir sind optimistisch, dass die Regelungen zeitnah entschärft werden, wenn es die Situation zulässt.“
Weitere finanzielle Unterstützung überlebensnotwendig
Weiter fordert der DEHOGA für Betriebe aus dem Gastgewerbe zusätzliche finanzielle Unterstützung. Pinkwart hatte branchenübergreifende Hilfen für besonders betroffene Unternehmen durch Bund und Länder angekündigt. „Unsere Betriebe sind nahezu alle „Härtefalle“ – egal ob aus Gastronomie, Hotellerie oder Catering. Dieses positive Signal muss schnell mit Leben und substanziellen, direkten Hilfen gefüllt werden“, betont Bernd Niemeier. Der DEHOGA geht davon aus, dass die Herausforderungen mit der Öffnung der Betriebe steigen werden: Abstandsregelungen, zusätzliche Hygienemaßnahmen und geändertes Gästeverhalten bei geringerer Kaufkraft wegen höherer Arbeitslosigkeit und Kurzarbeitergeld werden zu hohen Umsatzausfällen zwischen 50-80 Prozent führen. Nicht zu vergessen, dass die Kosten steigen werden. Viele Betriebe werden sich wegen der Einschränkungen überlegen müssen, ob sie überhaupt öffnen sollen“, beschreibt Bernd Niemeier die Ausgangslage kurz vor den Lockerungen.
Gesetzlicher Minderungsanspruch für Pachten notwendig
Neben dem Rettungspaket mit direkten Hilfen fordert der DEHOGA weiterhin einen gesetzlichen Anspruch auf Pacht-/Mietminderung für eine gerechte Risikoverteilung in Pacht- und Mietverhältnissen. „Pächter und Verpächter sitzen unverschuldet im selben Boot. Das Risiko sollte deshalb geteilt werden“, fordert Niemeier.
Vor Corona arbeiteten in rund 51.000 Betrieben mehr als 400.000 Beschäftigte, allein in NRW. Bei keiner oder zu geringer finanzieller Unterstützung befürchtet der DEHOGA NRW das Aus für mehr als 15.000 Betriebe und dementsprechend Beschäftigte.