Die Erwartungen des Gastgewerbes in Nordrhein-Westfalen wurden durch die Bund-Länder-Konferenz am heutigen Mittwoch nur zum Teil erfüllt: „Wir atmen auf, dass wir endlich einen Termin haben, auf den wir lange gewartet haben. Wir haben aber ebenso gehofft, dass es neben einem Lockerungstermin auch die Zusage für ein Rettungspaket für die Branche geben würde. Jetzt freuen wir uns darüber, dass wir absehbar wieder starten können und wissen, dass es ohne weitere staatliche Hilfen für viele keine Überlebenschance geben wird“, beschreibt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, die Stimmung in der Branche.
Im Zusammenhang mit den Lockerungen im Bereich des Gastgewerbes zum 11. Mai ist neben dem Termin die Frage von großem Interesse, wie wieder geöffnet werden kann. „Zum jetzigen Zeitpunkt wissen wir natürlich, dass es Mindestabstände geben wird und dass die hygienischen Anforderungen verschärft werden, aber wie sie konkret aussehen und ob es darüber hinaus noch weitere Regularien geben wird, ist unklar“, sagt Bernd Niemeier. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hofft auf zeitnahe Informationen durch das Land: „Wir wünschen uns, dass die Politik bei der Ausgestaltung der Regeln einen Mittelweg findet, der das Schutzbedürfnis von Gästen und Gesellschaft einerseits und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe andererseits gut austariert.“ Der DEHOGA geht davon aus, dass nach der mehrwöchigen Zwangsschließung eine mehrtägige „Anlaufphase“ notwendig sein wird, um die Betriebe „startklar“ zu machen. „Der 11. Mai stellt eine große Herausforderung dar, aber das werden wir schaffen“, ist sich Bernd Niemeier sicher.
Startklar wird nicht bedeuten, wirtschaftlich wieder erfolgreich zu sein. Deshalb bleibt der DEHOGA bei seiner Kernforderung nach einem Rettungspaket, das direkte Hilfen für die Branche umfasst, die auch nach den ersten Lockerungen noch helfen werden. „Die Herausforderungen beginnen mit der Öffnung: Abstandsregelungen, zusätzliche Hygienemaßnahmen und geändertes Gästeverhalten bei geringerer Kaufkraft wegen höherer Arbeitslosigkeit und Kurzarbeitergeld werden zu hohen Umsatzausfällen zwischen 50-80 Prozent führen. Nicht zu vergessen, dass die Kosten steigen werden. Viele Betriebe werden sich wegen der Einschränkungen überlegen müssen, ob sie überhaupt wieder öffnen sollen“, beschreibt Bernd Niemeier die Ausgangslage vor den Lockerungen.
Neben dem Rettungspaket mit direkten Hilfen fordert der DEHOGA einen gesetzlichen Anspruch auf Pacht-/Mietminderung für eine gerechte Risikoverteilung in Pacht- und Mietverhältnissen. „Momentan tragen wir Gastronomen und Hoteliers das alleinige Risiko, dass der Staat die Betriebe vollständig oder teilweise geschlossen hat. Warum? Ein Minderungsanspruch wäre eine gute Antwort auf die Frage, wie man einen gerechten Lastenausgleich herstellen könnte“, so Niemeier.
Vor Corona arbeiteten in rund 51.000 Betrieben mehr als 400.000 Beschäftigte, allein in NRW. Kurzfristig geht der DEHOGA NRW davon aus, dass ein Drittel der Betriebe vor dem finalen Aus steht. In absoluten Zahlen bedeutet das das Aus für mehr als 15.000 Betriebe und dementsprechend Beschäftigte. „Wir glauben, dass es sich auch seitens des Staates besonders lohnt, für das Gastgewerbe zu kämpfen, weil es nicht nur system-, sondern auch lebens- und sozialrelevant ist“, so Niemeier abschließend.