Die Coronaschutzverordnung wird mit dem morgigen Tag geändert. Die Landesregierung setzt die Inzidenzstufe 3 (7-Tage-Inzidenz zwischen 50-100) bis zum 19. August aus. Das bedeutet, dass ab Freitag (30.7.) vorerst keine Städte und Kreise mehr der Inzidenzstufe 3 zugeordnet werden. Diese Regelung gilt bis zum 19. August. Begründet wird die Veränderung in der Coronaschutzverordnung mit der „geringen Zahl schwerer Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen“. In einer ersten Stellungnahme begrüßt der DEHOGA Nordrhein-Westfalen die Veränderungen, weil sie zum ersten Mal eine politische Abkehr von der reinen Inzidenzbetrachtung bedeuten. "Wir haben uns in den letzten Monaten sehr dafür eingesetzt, weil sie der Realität nicht mehr standgehalten hat. Erst gestern haben wir unsere Position in einem Brief an die Landesregierung noch einmal deutlich gemacht. Wir begrüßen es daher, wenn wie von uns gefordert Faktoren wie die Belastung des Gesundheitssystems in der künftigen Betrachtung von Corona-Maßnahmen Berücksichtigung finden. Das verschafft unseren Betrieben, die wie Restaurants eventuell zeitnah wieder hätten schließen müssen, etwas Luft." In der Praxis bedeutet die Neuerung zum Beispiel, dass Veranstaltungen mit mehr Personen durchgeführt werden können und Innenräume von Restaurants oder Kneipen geöffnet bleiben können.
Der DEHOGA verwies aber auch auf die Erwartung einer langfristigen Perspektive. "Wir benötigen dringend eine langfristige Offenbleibe-Perspektive, die weit über den Sommer hinausreicht. Die erwarten wir vom Land, aber auch von der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 10. August. Wer wie wir nach so langer Zeit der Unsicherheit und der Schließungen Beschäftigte beispielsweise wieder ins Gastgewerbe zurückholen möchte, muss ihnen eine Perspektive über die nächsten drei Wochen geben. Es muss klar sein, dass Schließungen nicht mehr in Frage kommen", unterstrich der Hotel- und Gaststättenverband.