In einem gemeinsamen Aufruf wenden sich NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann und der DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) an die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen: Beide appellieren an das Verantwortungsbewusstsein und die Pflicht der Menschen, bei Restaurantbesuchen die persönlichen Kontaktdaten korrekt anzugeben. „Geben Sie Name, Anschrift und Telefonnummer vollständig und richtig an. Die Kontaktlisten sind ein wichtiger Baustein des Infektionsschutzes. Die Gesundheitsbehörden brauchen die Daten für die Kontaktpersonennachverfolgung, wenn einer oder sogar mehrere Infektionsfälle auftreten sollten. Damit schützen Sie nicht nur andere, sondern erhöhen ihre eigene persönliche Sicherheit durch eine zeitnahe Information über ein mögliches Infektionsrisiko“, erklärt Minister Laumann. Er unterstreicht zudem, dass die bis jetzt sehr erfolgreichen Maßnahmen der Landesregierung, die immer einen Ausgleich zwischen dem notwendigen Infektionsschutz und der Wahrung der persönlichen Freiheiten gefunden haben, weiterhin nur dann funktionieren, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger sowohl ihrer eigenen als auch der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind. „Ich bin mir sicher, dass alle Menschen in Nordrhein-Westfalen ein gemeinsames Interesse haben, die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen – auch damit man weiterhin, wenn auch unter Corona-Bedingungen, in Restaurants, Kneipen und Cafés ausgehen kann“, so Laumann.
Auch der DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) bittet um Mithilfe der Gäste. Stellvertretend für die Gastronomen in Nordrhein-Westfalen, die gemäß der Coronaschutzverordnung bei der Erfassung der Kontaktdaten in ihren Betrieben mitwirken müssen, unterstreicht DEHOGA-Präsident Bernd Niemeier die Wichtigkeit vollständig ausgefüllter Kontaktlisten: „Wir wollen gemeinsam mit Ihnen, als unseren Gästen, bestmöglich durch diese Krise kommen, so wie es uns bis jetzt gut gelungen ist. Sie sollen weiterhin mit Sicherheit gut ausgehen können. Mit Ihren Daten, mit denen wir sehr verantwortungsvoll umgehen, leisten Sie auch für die Zukunft einen wichtigen Beitrag, damit Gastronomie jetzt und morgen funktionieren kann. Wir sitzen alle in einem Boot!“ Aus diesem Grund forderte Niemeier auch alle seine Kolleginnen und Kollegen dazu auf, die Corona-Regeln in Bezug auf Hygiene-Maßnahmen, Kontaktlisten sowie Abstandsregelungen weiterhin einzuhalten.
Um in der Corona-Krise mögliche Infektionsketten nachzuvollziehen, müssen Gastronomen die Kontaktdaten ihrer Gäste sammeln. Die personenbezogenen Daten, die in Papierform oder digital erfasst werden können, sind für die Dauer von vier Wochen ab Beginn des Besuchs geschützt vor Dritten aufzubewahren und werden nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform gelöscht.
Nach der Coronaschutzverordnung können die zuständigen Behörden bei Bedarf, also im Falle eines festgestellten Infektionsfalles, die erfassten Daten bei den für die Datenerhebung verantwortlichen Gastronomen abrufen. Eine automatische Datenübertragung ist nicht vorgesehen.