Die Zahl der Corona-Infektionen ist in den letzten Wochen und Monaten auch in Nordrhein-Westfalen gestiegen, wobei das professionelle Gastgewerbe mit Restaurants, Gaststätten, Cafés und Kneipen aufgrund strenger Coronaschutzvorschriften bis jetzt äußerst wenig zum Infektionsgeschehen beigetragen hat. Nach einer deutschlandweiten Studie des Robert-Koch-Institut waren es von 55.000 untersuchten Covid-19-Fällen zwischen Februar bis Mitte Juli nur 1,6 Prozent, die zurück auf Gastronomie und Hotellerie zurückzuführen waren. Die Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz von 50 in verschiedenen Kommunen und die deshalb getroffenen oder angekündigten Maßnahmen geben aber einen Vorgeschmack auf weitere mögliche „Folgen“ im Gastgewerbe. Beschränkungen von privaten Feiern und „Tischgrößen“, Reisebeschränkungen und Sperrzeiten sind in der Diskussion oder werden bereits umgesetzt. In Brüssel sind gerade alle Restaurants und Bars geschlossen worden.
Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen fordert vom Land NRW und den Kommunen weitere Maßnahmen für Gastronomen und Hoteliers genaustens auf deren Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens zu überprüfen. „Für das Gastgewerbe wäre ein zweiter Lockdown mit Sicherheit das schlimmste Szenario. Allerdings gibt es neben einem „rechtlichen“ auch einen „faktischen“. Dann nämlich, wenn die Corona-Regeln einen wirtschaftlichen Lockdown bewirken. Deshalb muss jede einzelne Maßnahme auf den Prüfstand, ob sie nur Symbol oder wirklich zur Infektionseindämmung führt. Welchen Sinn macht es zum Beispiel, ob fünf oder zehn Menschen an einem Tisch sitzen? Was bringt ein Beherbergungsverbot? Was bringt ein Verbot von Clubs und Diskotheken, wenn junge Menschen zuhause privat feiern? Wir sind existenziell darauf angewiesen, dass mit Blick auf das tatsächliche Infektionsgeschehen in der Branche Entscheidungen getroffen werden. Symbol-Maßnahmen können wir uns schon lange nicht mehr leisten“, betont Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, vor dem Hintergrund der katastrophalen Lage in Hotels, der Gastronomie, in Clubs- und Diskotheken sowie bei Caterern und Gemeinschaftsverpflegern.
Der DEHOGA in Nordrhein-Westfalen begrüßt die Einladung des Landes, sich konstruktiv in die Weiterentwicklung der CoronaSchVO einzubringen, die in ihrer jetzigen Form bis Ende des Monats Bestand hat. „Wir finden, dass alle Regelungen neu gedacht und hinterfragt werden müssen, gerade vor dem Hintergrund, dass Verbote und Beschränkungen häufig zu „Ausweichbewegungen“ der Gäste ins Private führen, wo keine Coronaschutzregeln eingehalten und überprüft werden. Wir wollen wissen, ob wir die Mindestabstände von 1,5m noch brauchen oder ob ein Meter wie in einem österreichischen Restaurant ausreicht? Was kann die Innovationsklausel zu einer Reduzierung der Mindestabstände beitragen? Inwiefern können zertifizierte Luftreiniger Tanzbetrieben helfen? Ist es noch zeitgemäß, Veranstaltungen zuhause zu privilegieren?“, fragt DEHOGA NRW-Präsident Niemeier.
„Der DEHOGA unterstützt weiterhin den eingeschlagenen Weg von Maß und Mitte. Wir sehen die Herausforderungen für alle politischen Entscheider*innen sowohl auf kommunaler wie auf Landesebene, verhältnismäßige Lösungen zu treffen. Aber wir fordern mehr Einheitlichkeit, Klarheit, Plausibilität und Konzentration auf das Wesentliche. So viel wie nötig, aber nicht mehr. Immer neue unbegründete Verbote sind nicht nur inakzeptabel, sondern auch kontraproduktiv, denn sie reduzieren die Akzeptanz für notwendige Schutzmaßnahmen sowohl bei Gästen wie Unternehmern“, unterstreicht Bernd Niemeier abschließend.
Das Gastgewerbe ist von der Corona-Pandemie äußerst stark betroffen. Die Branche rechnet bis Jahresende mit Umsatzeinbußen von 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Über 70 Prozent sehen bei einem weiteren Fortgang der Pandemie ihre Existenz gefährdet. Bestimmte Betriebstypen wie Clubs und Diskotheken dürfen immer noch nicht öffnen.