DEHOGA NRW: Suche mehr Flexibilität, biete längere Öffnungszeiten!

Pressemitteilungen, NRW

„Alte“ Forderungen des Gastgewerbes sind auch 2019 aktuell. Der Fachkräftemangel ist auch im neuen Jahr eine der dringlichsten Herausforderungen für Gastronomen und Hoteliers in ganz Deutschland.

Der Arbeitsmarkt ist leergefegt, geburtenschwache Jahrgänge und die zunehmende Akademisierung fordern ihren Tribut an Tisch, Topf und Tresen. Gastronomische Betriebe müssen deshalb  ihre Angebote anpassen, verkürzen Öffnungszeiten oder erhöhen die Zahl ihrer Ruhetage. „Wir brauchen gesetzliche Änderungen, damit wir weiterhin attraktive Gast- und Arbeitgeber sein können“, betont Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. „Dazu gehört zum Beispiel die Flexibilisierung der Arbeitszeit durch ein geändertes Arbeitszeitgesetz, aber auch die Anpassung der 450 Euro-Grenze für Minijobs an die generelle Lohnentwicklung.“

Arbeitszeitregelungen gehören auf den Prüfstand

Aufgrund des Arbeitskräftemangels wird es für die Branche immer wichtiger, Mitarbeiter punktgenau einsetzen zu können: „Wir wollen dabei keine Mehrarbeit für unsere Mitarbeiter, aber wir brauchen flexiblere Arbeitszeiten, um den Nachfragewünschen unserer Gäste, den Wünschen unserer Mitarbeiter und den Anforderungen an unsere Betriebe besser nachkommen zu können. Deshalb ist die Änderung des Arbeitszeitgesetzes so wichtig“, unterstreicht Bernd Niemeier. Der DEHOGA fordert seit langem, die Tageshöchstarbeitszeit durch eine Wochenhöchstarbeitszeit von bis zu 48 Stunden im Mittel zu ersetzen. Heute dürfen Mitarbeiter in der Gastronomie maximal zehn Stunden am Tag arbeiten.

450 Euro sind auch nicht mehr das, was sie mal waren

Ein weiteres Problem für Gastronomie und Hotellerie besteht im Beibehalt der 450 Euro-Grenze für Minijobs trotz gestiegener Mindest- und Tariflöhne. Seit 2013 wurde der Betrag in Höhe von 450 Euro der allgemeinen Lohnentwicklung nicht mehr angepasst. Bedeutete bei Einführung des gesetzlichen Mindestlohns 2015, dass eine Aushilfe noch rund 53 Stunden arbeiten konnte, sind es beim aktuellen Mindestlohn von 9,19 Euro gerade mal knapp 49 Stunden. Legt man die unterste Tarifgruppe im Gastgewerbe NRW von 9,53 Euro zugrunde, fällt die Arbeitszeit sogar um zwei weitere Stunden auf 47. Was sich auf den ersten Blick nach mehr Lohn bei weniger Arbeit liest, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Ärgernis für Mitarbeiter und Arbeitgeber. „Unsere Aushilfen würden gerne mehr verdienen, sie dürfen aber nicht. Wir würden sie gerne mehr einsetzen, um unsere Arbeitsspitzen besser bewältigen zu können, können es aber nicht. Wer die Minijobs so austrocknen möchte, trocknet unsere Betriebe mit aus“, befürchtet Bernd Niemeier.

„Am Ende profitieren von einer Flexibilisierung und der Erhöhung der 450 Euro-Grenze alle: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und vor allen Dingen unsere Gäste - mit längeren Öffnungszeiten und weniger Ruhetagen“, ist sich Bernd Niemeier sicher.   

Mehr Infos zum Arbeitszeitgesetz und zur Anpassung der 450 Euro-Grenze:

http://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/05_Themen/99_DEHOGA-Standpunkte_2018/Minijobs.pdf

http://www.dehoga-bundesverband.de/fileadmin/Startseite/05_Themen/99_DEHOGA-Standpunkte_2018/Arbeitszeitgesetz.pdf

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher