Die bisherige Kostenfreiheit für Regelkontrollen ist aufgehoben. Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit einem neuen Tatbestand in der Verwaltungsgebührenordnung die rechtliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren bei regelmäßigen Lebensmittelkontrollen geschaffen. Ermächtigungsgrundlage ist das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch.
Das bedeutet, dass seit dem 14. Mai nicht mehr nur die Nachkontrollen gebührenpflichtig sind, sondern eben auch die bis dato kostenfreien Regelkontrollen. Beim Start des Gebühreneinzugs kann es allerdings von Kommune zu Kommune Unterschiede geben. Die Stadt Duisburg wird nach einem Artikel der Funke-Mediengruppe zum Beispiel erst zum 1. Juni die Gebühren einführen.
Die Höhe der Gebühren orientiert sich nicht an der Betriebsgröße, sondern am Aufwand der Lebensmittelkontrolle. Mit der Staffelung soll gewährleistet werden, dass kleine und mittlere Betriebe nicht über Gebühr finanziell belastet werden. Die Regelkontrolle kostet für die erste Stunde 77 Euro – die 77 Euro setzten sich zusammen aus 57 Euro für die reine Gebühr und weiteren 20 Euro Fahrtkostenpauschale. Ab der zweiten Stunde wird jede angefangene Viertelstunde mit 16,25 Euro berechnet.