Personen, die einen Imbiss oder ein Restaurant eröffnen wollen und keine einschlägige Ausbildung in einem Lebensmittelberuf haben, sollen künftig vor der Betriebseröffnung einen Nachweis der dafür erforderlichen Sachkunde erbringen. Das ist eine Forderung der Verbraucherministerkonferenz, die auf Vorschlag Nordrhein-Westfalens der Bundesregierung zur Prüfung vorgelegt haben, ob und wie ein solcher "Hygieneführerschein" gesetzlich verankert werden kann. Dieser soll für Restaurants und Bistros gleichermaßen gelten wie für Kantinen, Großküchen oder Imbisseinrichtungen.
"Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass sie in jedem Gastronomiebetrieb von sachkundigem Personal bedient werden. Ein Hygieneführerschein soll gewährleisten, dass diejenigen, die Lebensmittel in Verkehr bringen und diese verarbeiten, das Einmaleins der Lebensmittelhygiene kennen", sagte Heinen-Esser.
Der DEHOGA NRW begrüßt die Initiative aus Düsseldorf in Bezug auf Unternehmer, die über keine einschlägige Ausbildung und Hygienekenntnisse verfügen: "Wir machen uns seit Längerem für die Einführung eines Hygiene-Sachkundenachweises stark und freuen uns über die Übernahme unserer Idee durch die neue Verbraucherschutzministerin. Präventive Maßnahmen sind immer besser als repressive. Ich glaube, dass wir das ohnehin schon hohe Hygiene-Niveau in unseren Betrieben damit noch erhöhen können", so Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen."Im Übrigen wäre ein Hygieneführerschein gerade für Seiteneinsteiger ein wichtiger Schritt in dieses sensible Thema, auch zum eigenen Schutz."
Hinsichtlich des Adressatenkreises fordert der Präsident des Hotel- und Gaststättenverbandes im bevölkerungsreichsten Bundesland: "Der Hygieneführerschein muss für alle Anwendung finden, die in ihrem Gewerbe ohne verbriefte Sachkenntnisse Lebensmittel verarbeiten.“