Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidenten Andreas Büscher, Patrick Rothkopf und Hans-Dietmar Wosberg begrüßt die jetzt im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD endgültig festgehaltenen Maßnahmen, die zusammen positive Impulse für das Gastgewerbe setzen werden. Insbesondere der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Branche. „Für diese Entscheidung haben wir seit mehreren Jahrzehnten gekämpft. Sie bedeutet Fairness und steuerliche Gleichbehandlung für die Gastronomie beim Verkauf von Speisen und ist zudem ein wichtiger Baustein für die wirtschaftliche Stabilität und die Zukunftsfähigkeit unserer Betriebe“, erklärt Patrick Rothkopf, politischer Sprecher des DEHOGA NRW.
Gleiches gilt für die geplante Flexibilisierung der Arbeitszeiten durch die Einführung einer Wochenhöchstarbeitszeit anstelle der bisherigen Tageshöchstarbeitszeit. „Diese Veränderung gibt gastgewerblichen Betrieben wie ihren Beschäftigten mehr Spielraum bei der Arbeitszeitgestaltung, um auf Spitzenzeiten und Beschäftigtenwünsche angemessen reagieren zu können, ohne dass dies zu mehr Arbeitsstunden führt“, unterstreicht Rothkopf.
Ein weiteres positives Signal ist die angestrebte Entbürokratisierung. Bürokratische Hürden belasten insbesondere kleine und mittelständische Betriebe erheblich. Der DEHOGA NRW fordert eine konsequente Umsetzung dieser Ankündigungen, damit sich das Gastgewerbe wieder stärker auf ihre eigentliche Aufgabe konzentrieren kann – Gastgeber zu sein.
Trotz dieser positiven Entwicklungen bleiben vielschichtige Herausforderungen bestehen und werden durch den Koalitionsvertrag verschärft. Besonders die geplante deutliche Erhöhung des Mindestlohns auf bis zu 15 Euro bereitet dem Gastgewerbe Sorge. „Der Kostendruck ist weiterhin enorm. Eine so drastische Erhöhung des Mindestlohns wird sich nicht nur beim Lohneinstieg auswirken, sondern auf das gesamte Gehaltsgefüge“, warnt Rothkopf, der in diesem Zusammenhang auf den ohnehin kommenden Lohnzuwachs im nordrhein-westfälischen Gastgewerbe von bis zu 5,8 Prozent ab dem 1. Juni 2025 hinweist. Der DEHOGA NRW fordert eine wirtschaftlich tragfähige Lösung, die sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch die Überlebensfähigkeit der Betriebe im Auge hat.
„Wenn die positiven Elemente im Koalitionsvertrag zeitnah so umgesetzt werden, verbessern sie einerseits die Rahmenbedingungen in Gastronomie und Hotellerie. Andererseits sind sie die Voraussetzung dafür, die vielfältigen Herausforderungen im Gastgewerbe, die in Teilen durch den Koalitionsvertrag verschärft werden, in den Griff zu bekommen“, fasst Rothkopf zusammen.