„Wir lehnen ein verpflichtendes Kontrollbarometer weiterhin ab. Das Gesetz schafft nur Pseudotransparenz“, sagt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Die Landesregierung plant eine gesetzliche Regelung, nach der die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zwingend im Internet und im Betrieb veröffentlicht werden. Niemeier weist weiter darauf hin, dass bereits ohne gesetzliche Keule mehr als 90 Prozent der gastronomischen Betriebe, die im Rahmen eines Pilotprojekts in Bielefeld und Duisburg kontrolliert wurden, „im grünen Bereich“ lagen.
Der DEHOGA NRW kritisiert vor allen Dingen, dass das vollmundig versprochene Mehr an Transparenz für den Gast gar nicht erreicht werden wird. „Das Gesetz fußt auf einer Verwaltungsvorschrift, die einen einwandfreien Hygienezustand in einer Gaststätte gar nicht feststellen soll, sondern Lebensmittelkontrolleure hilft, Kontrollrhythmen für die Betriebe festzulegen. Wenn also schon die Grundlage die falsche ist, wie sollen dann die Ergebnisse den Gast aufklären?““, fragt Bernd Niemeier. „Beispiel Schädlingsbekämpfung: Gäste wollen wissen, ob es Schädlinge gibt. Ob ein spezielles Management zur Schädlingsbekämpfung aber existiert, interessiert den Gast allenfalls am Rande, aber berechtigterweise den Kontrolleur.“ In das zu veröffentlichende Ergebnis fließen Fehler beim Monitoring trotzdem.
Zudem ist für Gäste nicht erkennbar, was sich hinter dem Ergebnis, der Kombination aus Farbe und Punktzahl verbirgt. „Wo liegt der Unterschied zwischen Grün und 30 Punkten und Gelb und 40?“, fragt Niemeier. Stichproben in unterschiedlichen Kommunen und bei unterschiedlichen Kontrolleuren haben zudem ein weiteres Problem zu Tage gefördert: fehlende einheitliche Kontrollmaßstäbe. „Wenn es in Aachen z.B. für einen fehlenden Mülleimerdeckel einen Risikopunkt gibt, in Duisburg aber nicht, ist das in einem System, was mit „exakten“ Punktezahlen operiert und objektiv sein will, ein massives Problem“, kritisiert Niemeier. Weniger subjektiv wären Kontrollen nach dem 4-Augen-Prinzip, was aber auf betrieblicher Seite und beim Steuerzahler immense Kosten entstehen ließe.
Schließlich hat der DEHOGA NRW erhebliche rechtliche Bedenken. Das Gesetz lässt nicht erkennen, dass das Land die Urteile von Düsseldorf und Minden zu den Pilotversuchen in Duisburg und Bielefeld ernst nimmt. Die massiven rechtlichen Bedenken haben im Gesetzentwurf keine Berücksichtigung gefunden. Vor allem aber sieht der DEHOGA für das Land Nordrhein-Westfalen überhaupt keine Gesetzgebungskompetenz, ein verpflichtendes Kontrollbarometer einzuführen. „Unserer Meinung nach darf nur der Bund eine solche Regelung erlassen. Insofern werden wir uns alle rechtlichen Schritte vorbehalten, gegen das Gesetz vorzugehen“, schließt Niemeier.