Kontrollbarometer: Kein Verständnis für abgesagte Debatte im Landtag

Lebensmittelhygiene, NRW, Pressemitteilungen

Absage der für heute angesetzten 1. Lesung über das Kontrollbarometer-Gesetz +++ DEHOGA NRW hat kein Verständnis für „verkürztes“ Verfahren +++ Ausreichend Diskussionsstoff für zwei Lesungen

„Wir haben kein Verständnis, dass die für heute angesetzte 1. Lesung über das „Kontrollbarometer-Gesetz“ abgesagt wurde und im „Schnellverfahren“ darüber entschieden werden soll“, bedauert Klaus Hübenthal, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Nordrhein-Westfalen (Hotel- und Gaststättenverband) die Entscheidung des Landtags. „Ein Gesetzesentwurf über ein Thema, das im Vorfeld so intensiv und unterschiedlich diskutiert wurde, hätte auch im Landtag in den vorgesehenen zwei Lesungen diskutiert werden müssen. Der Freitag ist ein ganz normaler Arbeitstag und Reden zu Protokoll zu geben ist kein Vergleich zu einer Parlamentsdebatte. Wer hat denn da keine Lust mehr auf kontroverse Diskussionen?“, fragt Klaus Hübenthal. Das Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz – KTG) sollte eigentlich heute Nachmittag in 1. Lesung diskutiert werden. Nunmehr werden die Reden lediglich zu Protokoll gegeben und anschließend an den zuständigen Ausschuss überwiesen.

Neben seinem Bedauern über die abgesagte Diskussion im Plenum kritisiert der DEHOGA NRW unter anderem drei Punkte:

1.    Keine Lehren aus aktueller Rechtsprechung
Der Entwurf lässt nicht erkennen, dass das Land bereits ergangene Urteile zu diesem Themenbereich ernst genommen hätte. Die jetzt vorgesehenen Korrekturmöglichkeiten für den betroffenen Unternehmer, die Veröffentlichungszeiträume oder auch die Möglichkeit von Nachkontrollen werden den Anforderungen für einen effektiven Grundrechteschutz nicht gerecht.

2.    Fehlende Gesetzgebungskompetenz
Nach Ansicht des DEHOGA NRW verfügt das Land Nordrhein-Westfalen nicht über die notwendige Gesetzgebungskompetenz, ein verpflichtendes Kontrollbarometer einzuführen, weil diese allein in Berlin auf Bundesebene liegt.

3.    Nur Pseudotransparenz
Der DEHOGA NRW kritisiert zudem, dass das Gesetz in seiner jetzigen Auskleidung nicht mehr als Pseudotransparenz erreichen würde. „Grundlage des Gesetzes ist eine Verwaltungsvorschrift, die Lebensmittelkontrolleuren helfen soll, Kontrollrhythmen für Lebensmittel-verarbeitende Betriebe festzulegen, erläutert Klaus Hübenthal. Eigenkontroll- oder Monitoringsysteme spielen deshalb eine wichtige Rolle, unabhängig von tatsächlichen hygienischen Gegebenheiten. „Deutlich wird es am Beispiel der Schädlingsbekämpfung: Gäste wollen in erster Linie wissen, ob es Schädlinge in der Küche gibt. Die weitergehende Frage, ob ein spezielles Management zur Schädlingsbekämpfung existiert, ist für den Gast eher zweitrangig. Für den Kontrolleur hingegen – berechtigterweise – nicht.“ In das zu veröffentlichende Ergebnis fließen Fehler beim Monitoring aber trotzdem. „Der Gast glaubt also etwas zu erkennen, was er gar nicht erkennen kann“, so Hübenthal abschließend.

 

In den rund 44.000 Betrieben von Gastronomie und Hotellerie in Nordrhein-Westfalen sind mehr als 380.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind und erwirtschaften zusammen rund 13 Milliarden Euro.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher