Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen begrüßt die Ankündigungen der nordrhein-westfälischen Landesregierung, künftig bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von unter 100 die Außengastronomie zu öffnen und touristische Übernachtungen zumindest eingeschränkt – nur 60% Belegung – zu ermöglichen: „Es sind erste und wichtige Schritte für Gastronomie und Hotellerie. Wir freuen uns erst einmal für alle Gastgeber – Unternehmer wie Beschäftigte – und ihre Gäste, dass die Ampel endlich auf Grün springt. Rot, Stillstand und Abwarten waren lange genug“, sagt Haakon Herbst, Regionalpräsident im DEHOGA Nordrhein-Westfalen. Ab 15. Mai gilt die neue Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen, in der die Regelungen umgesetzt werden. Zugang haben Menschen in gastgewerbliche Betriebe, die entweder negativ auf Corona getestet sind, eine vollständige Impfung oder auch eine Genesung nachweisen können.
Herbst verweist gleichzeitig aber auch auf die große Zahl von Betrieben, die immer noch nicht öffnen können. Die Innengastronomie wird erst ab einer stabilen Inzidenz von unter 50 geöffnet werden können. „Wir hätten uns ein Gesamtpaket für die gesamte Branche gewünscht, mit unmittelbaren Lösungen auch für die Innengastronomie. Wir sind deutlich weiter als vor dem zweiten Lockdown Anfang November: Unsere Schutzkonzepte sind noch besser geworden, die AHA-Regeln gelten weiterhin, Millionen Menschen in NRW sind geimpft oder genesen, flächendeckend stehen Tests zur Verfügung.“ Unter diesen Voraussetzungen und dem Wissen, dass das Gastgewerbe nie zu den Pandemietreibern gehört hat, hätte man nach Ansicht des DEHOGA auch die Innenräume von Restaurants und anderen Gaststätten öffnen können.
Mit Blick auf den Zugang für Geimpfte, Getestete und Genesene fordert der Hotel- und Gaststättenverband eine einfache und unbürokratische Handhabe und Rechtssicherheit für Gastronomen und Hoteliers: „Es muss ausreichen, wenn ein Gast das legitimierende Dokument vorzeigt. Weitere Prüfungen oder gar eine Dokumentation der Zutrittsberechtigung sind uns und unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen nicht zuzumuten“, unterstreicht Herbst.
Ein Augenmerk legt der DEHOGA NRW auf die weitere Perspektive für die Branche, deren Geschäfte auch in den nächsten Wochen und Monaten stark von der Pandemie geprägt und dadurch eingeschränkt sein werden. Dazu bedarf es weiterer Entschädigungen aufgrund der Schließungen bzw. beschränkten Öffnungsmöglichkeiten, aber auch der Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für alle gastgewerblichen Leistungen. „Wir sind noch sehr weit von der Normalität, wie wir sie kannten, entfernt. Für ein Überleben und ein erfolgreiches Comeback der Branche, brauchen wir weiterhin Unterstützung und eine weitreichende Restart-Strategie“, so Haakon Herbst abschließend.