Die Leitlinien enthalten folgende Aspekte:
Restaurants und Hotels haben bewiesen, dass sie strenge Hygiene- und Schutzmaßnahmen entwickeln und erfolgreich umsetzen können. Auch laut RKI hat das Gastgewerbe kein relevantes Infektionsgeschehen aufgewiesen.
Ende Februar wird das Gastgewerbe seit Beginn der Pandemie insgesamt sechs Monate geschlossen sein. Von der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 3. März erwartet der DEHOGA konkrete Öffnungsperspektiven unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Die Branche braucht einen klaren Fahrplan mit konkreten, nachvollziehbaren Kriterien, was, wann, wie wieder möglich ist. Die Voraussetzungen für die Öffnungsschritte sollten bundeseinheitlich definiert werden. Es müssen Perspektiven für alle Betriebstypen geschaffen werden.
- Wir erwarten Gleichbehandlung mit anderen Branchen. Wir wurden am
2. November geschlossen, andere erst am 16. Dezember! Der Inzidenzwert lag am 2. November bei 120,1, am 16. Dezember bei 180. Eine Benachteiligung unserer Branche gegenüber anderen Branchen ist weder vermittel- noch hinnehmbar. - Öffnungen und Lockerungen dürfen nicht zu Ausweichreaktionen führen, die die heimische Gastronomie und Hotellerie benachteiligen.
- Sobald die Infektionslage es zulässt, erwarten wir ein verlässliches und verantwortungsvolles Wiederhochfahren des Gastgewerbes. Das gilt insbesondere dann, wenn die im Infektionsschutzgesetz genannten Inzidenzwerte erreicht werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, zur Beurteilung des Infektionsgeschehens weitere maßgebliche Kriterien wie Impfquote, Teststrategie, Alter der Infizierten, Krankheitsverläufe und Auslastung des Gesundheitssystems hinzuzuziehen.
- Zur Erhöhung der Akzeptanz der Regelungen brauchen wir praxistaugliche und verständliche Regelungen sowie eine Verständigung über bundeseinheitliche Schutzmaßnahmen.
- Wir erwarten deutlich mehr Tempo und Professionalität bei den Impfungen. Auch die Beschäftigten und Unternehmer in Gastronomie und Hotellerie sind in den Zeitplan der Umsetzung der Impfstrategie aufzunehmen.
Corona-Schnelltests (Antigen-Tests/Spucktests/Schnelltests zur Selbstanwendung) müssen im März flächendeckend und kostenfrei zur Verfügung stehen.
Neben dem Bundeswirtschaftsministerium hat der DEHOGA NRW auf Landesebene die Leitlinien zuzüglich eines 4-Stufen-Plans den zuständigen Ministerien und der Staatskanzlei ebenfalls vorgelegt.