Schadensersatzansprüche gegen Booking und HRS

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Das Bundeskartellamt hat den in Deutschland führenden Online-Buchungsportalen HRS und Booking.com die Verwendung von Best-Preis-Klauseln per Abstellungsverfügung untersagt. Für die deutsche Hotellerie bedeutet dies, dass sie jahrelang überhöhte Provisionen an die Online-Buchungsportale entrichtet hat. Gemäß § 33 Abs. 3 GWB besteht ein Schadensersatzanspruch.

Das Bundeskartellamt hat nach aufwendigen und intensiven Ermittlungen den in Deutschland führenden Online-Buchungsportalen HRS und Booking die Verwendung von Best-Preis-Klauseln per Abstellungsverfügung untersagt. Für die deutsche Hotellerie bedeutet dies, dass sie unter dem jahrelangen Paritäten-Regime absehbar überhöhte Provisionen an die Online-Buchungsportale entrichtet hat. Gemäß § 33 Abs. 3 GWB können die betroffenen Hoteliers Ersatz des entstandenen Schadens, d.h. Rückerstattung der überzahlten Provisionen zzgl. Zinsen, von den Online-Buchungsportalen verlangen.

Nach den Grundsätzen der Vermögensfürsorgepflicht kann für Geschäftsführer und Vorstände kapitalgesellschaftlich organisierter Hotelbetriebe sogar die Rechtspflicht bestehen, das Bestehen entsprechender Schadenersatzansprüche zu prüfen und diese ggf. geltend zu machen. Der Hotelverband Deutschland (IHA) steht seinen Mitgliedern und den Mitgliedern der Landesverbände im DEHOGA hierbei unterstützend zur Seite.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat in seiner Rolle als formell Beigeladener die Kartellverwaltungsverfahren gegen Booking und HRS – sowohl vor dem Bundeskartellamt als auch vor dem OLG Düsseldorf – maßgeblich mitgestaltet. Der Hotelverband Deutschland (IHA) verfügt mithin über profunde und umfassende Fakten- und Rechtskenntnisse, die er seinen Mitgliedern und auch den Mitgliedern der Landesverbände im DEHOGA zur Verfügung stellt, um diese bei der Aufarbeitung und Geltendmachung eventueller Schadenersatzansprüche gegenüber den Online-Buchungsportalen zu unterstützen. Konkrete Optionen und Konzepte – insbesondere für ein möglicherweise gemeinsames Vorgehen der Hotellerie – werden derzeit erörtert und zeitnah finalisiert.

Sollten Sie an dieser Thematik interessiert sein, können Sie sich unter folgender Mail-Adresse ota-schadenersatz(at)hotellerie.de für einen separaten Email-Verteiler anmelden, über den Ihnen der Hotelverband Deutschland (IHA) dann zu gegebener Zeit weitere Informationen zukommen lassen wird.

Ansprechpartner: Thorsten Hellwig, Pressesprecher