Im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW fand Anfang September die öffentliche Verhandlung über die Anträge auf Allgemeinverbindlicherklärung von MTV, ETV und Azubi-TVG statt.
Im Ergebnis empfiehlt der Tarifausschuss dem Arbeitsminister die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeiten rückwirkend:
- MTV mit Wirkung zum 01.05.2016 als Anschluss-AVE
- ETV (TG 1-3) mit Wirkung zum 01.08.2016
- Azubi-TVG mit Wirkung zum 01.08.2016.
Im Arbeitsministerium wird nun im nächsten Schritt die Ministerentscheidung vorbereitet.