Lange hat der DEHOGA auf Bundes- wie auf Landesebene gefordert, den reduzierten Mehrwertsteuersatz auf Speisen über das Ende des Jahres 2022 hinaus beizubehalten. Eine gute wie erlösende Nachricht für das Gastgewerbe ist die Verlängerung der 7% Mehrwertsteuer auf Speisen, die das dritte Entlastungspaket (vgl. Ziffer 15) beinhaltet.
15. Umsatzsteuer in der Gastronomie
Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 Prozent wird verlängert, um die Gastronomiebranche zu entlasten und die Inflation nicht weiter zu befeuern.
Wieder einmal hat sich gezeigt, dass sich der Einsatz der DEHOGA-Familie für die Branche gelohnt hat. "Es ist ein wichtiges Signal in schwierigen Zeiten", findet Patrick Rohkopf, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen.
Der DEHOGA NRW begrüßt zudem die Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30.09. hinaus, die das Paket enthält. Allerdings erwarten Gastronomen und Hoteliers zeitnahe Konkretisierungen, wie das Gastgewerbe bei der Bewältigung der explosionsartig gestiegenen Energiekosten unterstützt werden soll, die allein durch Einsparungen und Preisanpassungen nicht zu bewältigen sein werden.