Im Zusammenhang mit der Mindestlohngesetzgebung und der Arbeitszeitdokumentation erweist sich die Höchstarbeitszeit als zunehmendes Problem für die Branche.
Beispiel 1: Am Samstag findet die Hochzeitsfeier im Gasthof statt. Die Gäste treffen nach der kirchlichen Trauung um 17.00 Uhr ein. Die Arbeitszeit der Mitarbeiter begann um 15.00 Uhr. Das Veranstaltungsende war für 1 Uhr vorgesehen. Aufgrund der guten Stimmung wird es jedoch 04.00 Uhr. Aus verständlichen Gründen kann der Gastwirt nicht um 1 Uhr die Hochzeitsfeier beenden.
Beispiel 2: Die Busreisegruppe ist für 19.00 Uhr angemeldet. Kurz vor der geplanten Ankunft wird telefonisch mitgeteilt, dass man staubedingt voraussichtlich erst gegen 22.00 Uhr eintreffen wird, aber selbstverständlich dann das bestellte 3-Gang-Menü noch einnehmen möchte. Auch bei diesen Sachverhalten ist maximale Flexibilität ganz im Sinne guter Gastfreundschaft gefordert und ein Überschreiten der täglichen Höchstarbeitszeit von 10 Stunden im Einzelfall nicht auszuschließen.
Diese Beispiele stehen nur stellvertretend für eine Vielzahl von Sachverhalten in der betrieblichen Praxis, die wahrlich nicht nur in Gastronomie und Hotellerie anzutreffen sind.
Ob Werber, Journalisten, IT-Experten oder Projektteams in großen Konzernen – auch diese und viele weitere Berufsgruppen arbeiten dann, wenn die Arbeit anfällt.
Der DEHOGA schlägt deshalb vor, das Arbeitszeitgesetz von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit umzustellen. So können Arbeitszeiten individueller und flexibler auf die Wochentage aufgeteilt werden.
Was wir explizit NICHT fordern!