DEHOGA NRW mit Webinar-Angebot und Sonderkonditionen für sogenannte Overlay-Tools
Erfahren Sie alles Wichtige zum neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und wie Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten können. Nutzen Sie die Gelegenheit, von unseren Experten zu lernen und exklusive Tipps zur Umsetzung zu erhalten. Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie von kompetenter Unterstützung und Sonderkonditionen für Mitgliedsbetriebe!
Der DEHOGA hat ein Merkblatt als auch ein Muster für eine Barrierefreiheitserklärung (diese ist verpflichtend) erstellt. Diese können Sie bei Ihrem Bezirksverband anfragen bzw. downloaden. Ergänzend stehen die Dokumente auch im DEHOGA-Shop zum Download bereit.
Unsere Kooperationspartner bieten Ihnen kompetente Unterstützung bei der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Profitieren Sie von Sonderkonditionen und machen Sie Ihre digitalen Angebote barrierefrei. Wenden Sie sich an Ihren DEHOGA, um mehr zu erfahren und diese exklusiven Vorteile zu nutzen.
Erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen, sondern machen Sie Ihre digitale Präsenz gleichzeitig inklusiver und benutzerfreundlicher. Mit digi·assistant und digi·smartPlugin vereinfachen Sie den Barrierefreiheitsprozess in Ihrem Unternehmen und setzen die WCAG-Richtlinien noch effektiver um. Gleichzeitig erreichen Sie rund 20 % der Bevölkerung, die mit einer Form von Behinderung leben.
Seit 2005 steht die GSP-Softwre GmbH wir für digitale Barrierefreiheit, die bewegt und verbindet. Mit dem Portal huerdenlos.de wird Sichtbarkeit für barrierefreie Orte und Angebote geschaffen. Hürdenlos.Audit und Hürdenlos.Check unterstützen Sie mit verständlichen Accessibility-Tests, um digitale Inhalte zugänglicher zu machen. Hürdenlos.Assist unterstützt Menschen mit Einschränkungen durch assistive Techniken.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure, also auch alle Gastronomen und Hoteliers, dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sorgt dafür, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich sind. Ab dem 28. Juni 2025 müssen viele Dinge barrierefrei sein, zum Beispiel:
Ausnahmen und Übergangsfristen
Übergangsfristen: gelten für manche Produkte. Zum Beispiel können Selbstbedienungsterminals eine Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren haben.
Relevant für das Gastgewerbe sind zudem Dienstleistungen, die im elektronischen Geschäftsverkehr erbracht werden. Darunter fallen beispielsweise Tischreservierungen, die über die Webseite des Restaurants getätigt werden können oder auch die Bestellung von Speisen über die Webseite. Auch Hotelreservierungen fallen unter das Gesetz.
Am 28. Juni 2025 tritt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Zur Überwachung der Gesetzesumsetzung wird in Magdeburg die "Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen" (MLBF) gegründet.