Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen fordert bei Unterschreiten einer 7-Tage-Inzidenz von 100 die gleichen Lockerungen im Gastgewerbe wie in anderen Bundesländern. Wenn die Inzidenz kleiner als 100 ist, bra
10.05.2021
Durch eine Änderung der Kassensicherungsverordnung sollen Kassen- und Parkscheinautomaten der Parkraumbewirt¬schaftung und Ladepunkte für Elektro- oder Hybridfahrzeuge aus dem Anwendungsbereich der Ka
06.05.2021
Die Anpassungen der 2. Förderrichtlinie des Bundesprogramms "Ausbildungsplätze sichern" sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Insbesondere folgendes wurde angepasst... Eine Prämie zur Förderun
Der DEHOGA NRW erwartet im Rahmen eines jetzt anstehenden Restarts der gesamten Branche die unmittelbare Öffnung von Gastronomie und Hotellerie für die drei G´s - Getestete, Genesene und Geimpfte. Gle
04.05.2021
Die Betriebsaufspaltung in eine Besitz- und Betreibergesellschaft kommt im Gastgewerbe häufig vor. Was ist in Bezug auf die Ü III zu beachten. Der Beitrag klärt auf. Die Betriebsaufspaltung in eine Be
Erstmals im April 2021 kann für den März 2021 der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung nach den erweiterten Regelungen des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beantragt werden. Die Antragsformula
30.04.2021
Betriebe / Musiknutzer erhalten für 2021 laufende Verträge gegenwärtig keine Mahnungen, wenn der GEMA die aktuellen und vergangenen, behördlich veranlassten Schließungszeiten (seit 1.1. 2021) über das
Die Regionalverbände des DEHOGA NRW - Westfalen, Ostwestfalen und Nordrhein teilen sich Präsidiumsaufgaben. Seit vielen Jahren ist es das erklärte Ziel der drei Regionalverbände in NRW näher zusammenz
27.04.2021
Im Zusammenhang mit der Diskussion zur „Bundesnotbremse“ ändert sich zuletzt teilweise täglich die Rechtslage beim Corona-Arbeitsschutz. Die aktuellen Änderungen: Am Mittwoch, 22. April 2021 hat da
23.04.2021
Im Rahmen der jüngsten Verbesserungen bei der Überbrückungshilfe III wurden wichtige Forderungen des DEHOGA durchgesetzt: So insbesondere die von uns geforderte Kompensation für den „Endlos-Lockdown“