Das Bundesumweltministerium hat einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem künftig Betriebe, die Einwegkunststofflebensmittelverpackungen verwenden, zwingend Mehrwegbehältnisse als Alternative anbi
20.11.2020
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, das Infektionsschutzgesetz zu aktualisieren und den Herausforderungen der Corona-Pandemie anzupassen, bleibt der DEHOGA bei seiner Ansicht, dass ohne Entsc
19.11.2020
Bis jetzt sind relativ wenige Mittel aus den Überbrückungshilfen abgeflossen. Das gilt für die I. wie für die II. Überbrückungshilfe. Jetzt stehen die Richtlinien zur Überbrückungshilfe II, die noch b
Die November-Entschädigungen sind schön und gut. Solange sie nicht ausbezahlt sind, führen sie allerdings zu Problemen in der Praxis. Zum Beispiel bei den zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen. Je
Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit, das Infektionsschutzgesetz zu aktualisieren, muss klar sein, dass weitreichende Regelungsbefugnisse zwingend auch Entschädigungsregelungen enthalten müssen
17.11.2020
DEHOGA NRW kritisiert späten Start der Ausgleichszahlungen für November-Lockdown und erachtet Abschlagszahlungen vor allen Dingen für größere Betriebe als unzureichend. Seit Bekanntgabe des November-L
13.11.2020
Soforthilfe-Empfängern wird die Möglichkeit eingeräumt, entweder in diesem oder im kommenden Jahr abzurechnen und gegebenenfalls zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Das Abrechnungsverfahren der N
Der Rahmen steht, und die angedachten Entschädigungszahlungen werden sehr vielen Betrieben in NRW und ganz Deutschland weiterhelfen. Ein Abschlag wird kommen. Allerdings sind noch weitere Detailfragen
12.11.2020
75 Prozent sehen akute Existenzgefährdung +++ 47 Prozent Umsatzrückgang im Oktober +++ 35 Prozent Umsatzrückgang in 2020 trotz normaler Umsätze zu Anfang des Jahres +++ Jetzt: schnelle und unbürokrati
10.11.2020
Gastronomiebeschränkungen und Beherbergungsverbote ohne explizite Entschädigungsregelung sieht der Entwurf des Infektionsschutzgesetzes vor. Der DEHOGA lehnt Entwurf in seiner jetzigen Form ab und for